Bei Eis und Schnee für gute Sicht sorgen
Wir geben Ihnen Tipps, wie Sie im Winter bei Ihrem Fahrzeug für den richtigen Durchblick sorgen können.
Wer kennt die Situation nicht? Am Morgen geht man zum Auto und entdeckt, dass über Nacht Schnee gefallen ist oder sich eine dicke Eisschicht auf den Scheiben gebildet hat. Zeit, den Eiskratzer und den Scheibenenteiser hervorzuholen. Wir geben Ihnen Hinweise für einen guten Durchblick:
- Verwenden Sie einen Enteisungsspray (z.B. Genol Scheibenenteiser). Danach vorsichtig mit einem hochwertigen Eiskratzer das restliche Eis von der Scheibe entfernen.
- Zur Beseitigung von Schnee am besten eine spezielle Schneebürste verwenden.
- Kehren Sie Schnee auch von der Motorhaube und dem Fahrzeugdach weg. Dadurch entsteht keine Beeinträchtigung der Sicht und es werden keine anderen Verkehrsteilnehmer gefährdet.
- Kontrollieren Sie regelmäßig die Wischblätter des Scheibenwischers auf Risse und andere Beschädigungen.
- Bedecken Sie die Frontscheiben des Fahrzeugs über die Nacht mit einem Karton bzw. speziellen Folien.
- Schalten Sie auch im Winter immer die Klimaanlage ein. Sie trocknet die Luft im Fahrzeug und führt dazu, dass beschlagene Scheiben schnell wieder durchsichtig werden.
- Verwenden Sie auf keinem Fall heißes Wasser zum Abtauen, da dadurch die Scheibe springen kann.
- Parken Sie vorzugsweise neben einem Haus. Dadurch kann sich nur eine vergleichsweise dünne Eisschicht auf den Scheiben bilden. Ideal ist ein Abstellplatz unter einem Carport.
Rechtsgrundlagen
Folgendes ist bei Eis und Schnee unbedingt zu beachten:
Nähere Informationen über die Rechtsgrundlagen (§102 Kraftfahrgesetz) erhalten Sie auf der Homepage des Bundeskanzleramtes!
- Jeder Lenker eines Kfz muss vor Fahrtantritt für ausreichende Sicht sorgen, damit ein sicheres Lenken möglich ist. Es muss daher nicht nur die Windschutzscheibe von Schnee und Eis befreit werden, sondern auch die übrigen Scheiben des Kfz.
- Darüber hinaus ist man verpflichtet, die Beleuchtung und die Kennzeichen des Fahrzeugs (und Anhängers) von Schnee und Eis zu befreien. Die Kennzeichen müssen vollständig gut sichtbar und lesbar sein.
- Das Autodach sollte ebenfalls frei von Schnee- bzw. Eismassen sein, da diese sich während der Fahrt lösen könnten.
- Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist verboten.
Nähere Informationen über die Rechtsgrundlagen (§102 Kraftfahrgesetz) erhalten Sie auf der Homepage des Bundeskanzleramtes!
Was ist im Auto im Winter mitzuführen:
- Eiskratzer, Scheibenreiniger für den Winter, Schneebürste und Scheibenenteiser: Für eine freie Sicht
- Schneeketten: Wenn Winterreifen an ihre Grenzen stoßen
- Starthilfekabel: Geben Sie fachgerecht Starthilfe
- Wolldecke: Bei einer Autopanne oder als Unterlage bei einem Schneekettenwechsel
Starthilfe geben
Im Winter kommt es häufiger vor, dass man Starthilfe geben muss. Lesen Sie hier, wie Sie anderen Autofahrern richtig helfen können.
Tipp: Manchmal kann es helfen, eine heiße Wärmeflasche für 10 min auf die Batterie zu legen. Eventuell erhält die Zündung durch die erwärmte Batterie genügend Strom und das Auto springt an.
Tipp: Manchmal kann es helfen, eine heiße Wärmeflasche für 10 min auf die Batterie zu legen. Eventuell erhält die Zündung durch die erwärmte Batterie genügend Strom und das Auto springt an.
Winterreifenpflicht
Vom 1. November bis 15. April gilt Winterreifenpflicht für Pkw bis 3,5 t bei winterlichen Verhältnissen (Schnee, Matsch oder Eis). Weitere Infos finden Sie in unserem Artikel „Winterreifen wechseln“!
Produkte fürs Auto aus dem Lagerhaus
Im Lagerhaus gibt’s zahlreiche Produkte für das Fahrzeug – von Autopflegeprodukten über Reifen bis hin zu Hochdruckreinigern. Besuchen sie Ihr Lagerhaus und fragen sie unsere Fachberater.
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