Kundenerklärung für den Kauf bestimmter Düngermittel
Neue Verordnung erfordert zusätzliche Erklärung durch den Käufer. Hier erfahren Sie alle Details.

Seit 1. Februar 2021 regelt eine neue Verordnung die Vermarktung und Verwendung von Ausgangsstoffen für Explosivstoffe. Für Sie als Landwirt bedeutet das, dass Sie beim Kauf bestimmter Düngemittel eine Kundenerklärung unterzeichnen müssen. Wir erklären Ihnen die Details.
Um den Verkauf von Produkten, die als Ausgangsbasis für Explosivstoffe dienen können, strenger zu überwachen, gilt seit Anfang Februar 2021 eine neue EU-Verordnung. Aufgrund dieser Verordnung (EU) 2019/1148 müssen Landwirte beim Kauf bestimmter Düngemittel künftig eine Kundenerklärung abgeben. Ihr Lagerhaus erfasst darin das verkaufte Produkt und die Menge. Sie als Landwirt geben folgende Daten an:
- Identifikationsnachweis: Bitte bringen Sie einen amtlichen Lichtbildausweis mit (Führerschein, Reisepass, Personalausweis ...). Die Ausweisnummer wird in die Kundenerklärung eingetragen.
- Tätigkeitsnachweis: Ihre unternehmerische oder berufliche Tätigkeit sowie der Name Ihres Unternehmens, Ihre Anschrift und Mehrwertsteuer-Identifikationsnummer werden in der Kundenerklärung vermerkt.
- Geplante Verwendung: Auch die beabsichtigte Verwendung der Produkte muss in der Kundenerklärung festgehalten werden.
Ihr Lagerhaus Fachberater unterstützt Sie gerne, falls Sie Fragen zum Ausfüllen der Kundenerklärung haben!
Meldepflichten für Sie als Landwirt
Bitte beachten Sie, dass der Erwerb, die Verbringung, der Besitz oder die Verwendung des betreffenden Ausgangsstoffs für Explosivstoffe durch Mitglieder der Allgemeinheit einer Beschränkung unterliegen und dass es Meldepflichten bei verdächtigen Transaktionen, Abhandenkommen oder Diebstahl gibt. Details dazu erfahren Sie von Ihrem Lagerhaus Fachberater.
Stoff | Grenzwert (frei verkäuflich) | Abgabe nur bei Vorliegen einer behördlichen Genehmigung | Keine Abgabe an Privatpersonen |
Salpetersäure | bis 3 % | 3 – 10 % | ab 10 % |
Wasserstoffperoxid | bis 12 % | 12 – 35 % | ab 35 % |
Schwefelsäure | bis 15 % | 15 – 40 % | ab 40 % |
Nitromethan | bis 16 % | 16 – 100 % | ab 40 % |
Ammoniumnitrat | Stickstoffgehalt im Verhältnis zum Ammoniumnitrat unter 16% | - | Stickstoffgehalt im Verhältnis zum Ammoniumnitrat über 16% (z.B. Kalkammonsalpeter, NP- und NPK- Düngemittel) |
Kaliumchlorat | bis 40 % | - | ab 40 % |
Kaliumperchlorat | bis 40 % | - | ab 40 % |
Natriumchlorat | bis 40 % | - | ab 40 % |
Natriumperchlorat | bis 40 % | - | ab 40 % |
Unsere Düngemittel-Experten im Lagerhaus beraten Sie gerne bei allen weiteren Fragen und der Auswahl des passenden Düngers.